Halteverbot für den Umzug in Freiburg beantragen: Ablauf, Fristen, Kosten & Tipps
Ein reservierter Stellplatz spart Tragewege, Zeit und Nerven – besonders in dicht geparkten Vierteln wie Wiehre, Stühlinger oder Herdern. Hier finden Sie die vollständige Anleitung, um in Freiburg eine Halteverbotszone (HVZ) für Ihren Umzug korrekt zu beantragen – inklusive Beschilderung und rechtssicherer Vorlaufzeit
Keine Zeit für DIY? Wir übernehmen das.
Beantragung bei der Stadt Freiburg • Fachgerechtes Aufstellen der Schilder (Zeichen 283/286) inkl. Aufstellprotokoll • Rechtssichere Vorlaufzeit & Koordination.
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Wo beantrage ich das Halteverbot in Freiburg?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Freiburg. Den Antrag auf eine „Halteverbotszone für einen Wohnungsumzug“ stellen Sie bequem online über den offiziellen Service der Stadt.
🔗 Offizieller Online‑Service der Stadt Freiburg: „Halteverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten“
Interner Tipp: Prüfen Sie parallel die Parksituation an beiden Adressen (Auszug & Einzug). Häufig lohnt es sich, zwei Zonen zu beantragen.
Schritt‑für‑Schritt: So geht der Antrag
- Termin & Zeitfenster planen Realistisch planen (Beladen/Entladen + Puffer). Für reibungslose Abläufe empfehlen wir, den Antrag 10–14 Tage vor dem Umzug zu stellen.
- Angaben/Unterlagen vorbereiten - Kennzeichen (falls schon bekannt; bei Mietfahrzeug: nachreichen möglich) - Mietfahrzeug: ja/nein - Außenaufzug: ja/nein - Fahrzeugart (z. B. Pkw/Transporter/Lkw) - Zulässiges Gesamtgewicht und Fahrzeughöhe - Einzugs- und/oder Auszugsadresse in Freiburg - Benötigte Zonenlänge (Meter) – siehe Empfehlungen unten - Start und Ende (Datum & Uhrzeit) - Name, Adresse, Telefon, E‑Mail - Auflagen/Bedingungen bestätigen
- Online beantragen Formular im städtischen Serviceportal ausfüllen und absenden.
- Genehmigung erhalten (verkehrsrechtliche Anordnung) Nach Prüfung erhalten Sie die Genehmigung. Es fallen Verwaltungsgebühren an.
- Beschilderung beauftragen & aufstellen Die temporären HVZ‑Schilder müssen fachgerecht und mit Anordnung gestellt werden (meist durch zugelassene Beschilderungsfirmen/Umzugsunternehmen). → Wir übernehmen das für Sie inkl. Aufstellprotokoll.
- Dokumentation sichern Aufstellfotos (mit Datum/Uhrzeit) und Protokoll aufbewahren – hilfreich bei Falschparkern.
Sonderfall: Außenaufzug/Container auf öffentlichem Grund
Wenn ein Außenaufzug oder ein Container auf Gehweg/Fahrbahn steht, benötigen Sie zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis und in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung (separates Verfahren). Dafür werden u. a. Aufstellfläche (Maße), Zeitraum, Betreiber/Verantwortliche sowie ggf. ein Verkehrszeichenplan benötigt. Tipp: Frühzeitig klären – oder von uns komplett abwickeln lassen.