Halteverbot für den Umzug in Freiburg beantragen: Ablauf, Fristen, Kosten & Tipps

Ein reservierter Stellplatz spart Tragewege, Zeit und Nerven – besonders in dicht geparkten Vierteln wie Wiehre, Stühlinger oder Herdern. Hier finden Sie die vollständige Anleitung, um in Freiburg eine Halteverbotszone (HVZ) für Ihren Umzug korrekt zu beantragen – inklusive Beschilderung und rechtssicherer Vorlaufzeit
Keine Zeit für DIY? Wir übernehmen das. Beantragung bei der Stadt Freiburg • Fachgerechtes Aufstellen der Schilder (Zeichen 283/286) inkl. Aufstellprotokoll • Rechtssichere Vorlaufzeit & Koordination. 👉 Angebot anfordern

Wo beantrage ich das Halteverbot in Freiburg?

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Freiburg. Den Antrag auf eine „Halteverbotszone für einen Wohnungsumzug“ stellen Sie bequem online über den offiziellen Service der Stadt. 🔗 Offizieller Online‑Service der Stadt Freiburg: „Halteverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichtenInterner Tipp: Prüfen Sie parallel die Parksituation an beiden Adressen (Auszug & Einzug). Häufig lohnt es sich, zwei Zonen zu beantragen.

Schritt‑für‑Schritt: So geht der Antrag

  1. Termin & Zeitfenster planen Realistisch planen (Beladen/Entladen + Puffer). Für reibungslose Abläufe empfehlen wir, den Antrag 10–14 Tage vor dem Umzug zu stellen.
  2. Angaben/Unterlagen vorbereiten - Kennzeichen (falls schon bekannt; bei Mietfahrzeug: nachreichen möglich) - Mietfahrzeug: ja/nein - Außenaufzug: ja/nein - Fahrzeugart (z. B. Pkw/Transporter/Lkw) - Zulässiges Gesamtgewicht und Fahrzeughöhe - Einzugs- und/oder Auszugsadresse in Freiburg - Benötigte Zonenlänge (Meter) – siehe Empfehlungen unten - Start und Ende (Datum & Uhrzeit) - Name, Adresse, Telefon, E‑Mail - Auflagen/Bedingungen bestätigen
  3. Online beantragen Formular im städtischen Serviceportal ausfüllen und absenden.
  4. Genehmigung erhalten (verkehrsrechtliche Anordnung) Nach Prüfung erhalten Sie die Genehmigung. Es fallen Verwaltungsgebühren an.
  5. Beschilderung beauftragen & aufstellen Die temporären HVZ‑Schilder müssen fachgerecht und mit Anordnung gestellt werden (meist durch zugelassene Beschilderungsfirmen/Umzugsunternehmen). → Wir übernehmen das für Sie inkl. Aufstellprotokoll.
  6. Dokumentation sichern Aufstellfotos (mit Datum/Uhrzeit) und Protokoll aufbewahren – hilfreich bei Falschparkern.
Sonderfall: Außenaufzug/Container auf öffentlichem Grund Wenn ein Außenaufzug oder ein Container auf Gehweg/Fahrbahn steht, benötigen Sie zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis und in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung (separates Verfahren). Dafür werden u. a. Aufstellfläche (Maße), Zeitraum, Betreiber/Verantwortliche sowie ggf. ein Verkehrszeichenplan benötigt. Tipp: Frühzeitig klären – oder von uns komplett abwickeln lassen.
Yanik Melber – Geschäftsführer von Zenith Umzüge

Beschilderung richtig organisieren

  • Schildertyp: In der Praxis werden die Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) bzw. 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit Richtungspfeilen und Zusatzschild (Datum/Uhrzeit) verwendet.
  • Pfeile & Position: Ein Schild am Anfang der Zone (Pfeil zur Fahrbahn), eines am Ende (Pfeil von der Fahrbahn weg).
  • Dokumentation: Aufstellzeitpunkt, Fotos und Zusatzschilder (Datum/Uhrzeit) dokumentieren.

Größe & Platzierung der Halteverbotszone

  • Transporter bis 3,5 t: ca. 8–10 m
  • Lkw bis 7,5 t / mit Anhänger: ca. 12–15 m
  • Zweite Zufahrt/Engstelle? Eher 2–3 m Reserve einplanen.
  • Beide Seiten beschildern, wenn Ein‑/Ausfahrt oder Wendevorgänge es erfordern.
  • Zwei Adressen = zwei Zonen: Auszugs‑ und Einzugsadresse separat betrachten.

Was tun bei blockierten Plätzen?

  • Beweis sichern: Fotos, Uhrzeit, Schilder & Zusatzzeichen sichtbar.
  • Behörde/Polizei anrufen (je nach Lage Ordnungsamt/Polizei).
  • Umsetzen/Abschleppen ist in der Regel möglich, wenn die Vorlaufzeit eingehalten wurde und die Beschilderung korrekt ist. Entscheidung immer durch die Behörde vor Ort.

Was kostet das?

  • Verwaltungsgebühr der Stadt (für die verkehrsrechtliche Anordnung)
  • Schilder & Service (Miete, Transport, Auf‑/Abbau, Protokoll).Orientierung aus Anbieter‑Beispielen: Pakete starten in Freiburg teils ab ca. 179 (je nach Leistungsumfang, Zone, Dauer). Preise variieren; verbindlich ist immer Ihr individuelles Angebot.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Zu spät beantragt → 10–14 Tage Vorlauf einplanen.
  • Vorlaufzeit unterschätzt → 3 volle Tage vor Wirksamkeit stellen (mindestens 72 h).
  • Zu kurze Zone → Länge des Fahrzeugs + 3–5 m Rangierreserve.
  • Ohne Zusatzschild → Immer Datum & Uhrzeit angeben.
  • Keine Dokumentation → Aufstellfotos/Protokoll sichern.

Nächster Schritt: Wir richten Ihre Halteverbotszone ein

Sparen Sie sich Formular‑Dschungel und Schilderlogistik: Wir beantragen die Zone bei der Stadt Freiburg, stellen die Schilder fristgerecht inkl. Protokoll und koordinieren alles rund um Ihren Umzug. 👉 Jetzt Angebot anfordern • Telefon: 0761 5009475
Quellen/Stand
  • Stadt Freiburg – „Halteverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten“ (externer Link)
  • Stadt Freiburg – Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen (Erlaubnis + verkehrsrechtliche Anordnung)
  • Formular (Freiburg, historisch) – „Antrag auf Haltverbotszone“ mit Feldern Kennzeichen/Kfz-Art/Tonnage
  • Bundesverwaltungsgericht – Urteil 3 C 25.16 (3 volle Tage Vorlauf)
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig recherchiert; Änderungen an Verfahren/Gebühren durch die Stadt jederzeit möglich.
FAQ

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

In unserem FAQ beantworten wir häufige Fragen offen, ehrlich und auf den Punkt.
Wie lange vorher beantragen?
Idealerweise 10–14 Tage vor dem Umzug – bei Sonderlagen früher.
Wo beantrage ich die Zone?
Über den Online‑Service der Stadt Freiburg (externer Link siehe oben).
Darf ich die Schilder selbst aufstellen?
Nur mit Genehmigung und fachgerecht. In der Praxis übernehmen das spezialisierte Firmen/Umzugsunternehmen.
Wie groß muss die Zone sein?
Transporter: 8–10 m, Lkw bis 7,5 t: 12–15 m + 3–5 m Reserve.
Was ist mit Autos, die schon vor der Aufstellung dort standen?
Hier gilt die Vorlaufzeit: Für kostenpflichtiges Abschleppen sind 3 volle Tage rechtssicher. Im Einzelfall entscheidet die Behörde.