Beim Umzug in die Schweiz gelten für bestimmte Güter besondere Zollbestimmungen. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. Ausstattungsgut (z. B. Heirat & Partnerschaft in der Schweiz)
Falls Sie in die Schweiz ziehen, um zu heiraten und Ihr Partner dort bereits lebt, können Sie Ausstattungsgut zollfrei einführen.
Voraussetzung: Nachweis über die geplante Hochzeit oder bereits bestehende Ehe/Partnerschaft.
→ Erforderliches Formular: Ausstattungsgut Schweiz – Antrag
2. Erbschaftsgut (Nachlass & Vererbung)
Erbschaftsgut kann zollfrei eingeführt werden, wenn es durch eine Erbschaft in der Schweiz übernommen wird.
Erforderliche Dokumente:
- Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbvertrag)
- Nachweis über Wohnsitzverlegung
→ Formular für die zollfreie Einfuhr: Erbschaftsgut Schweiz – Antrag
3. Haustiere mit in die Schweiz nehmen
Haustiere müssen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung angemeldet und registriert werden.
Erforderliche Dokumente:
- Heimtierausweis mit gültigem Tollwut-Impfnachweis
- Mikrochip oder Tätowierung als Identifikation
- Gesundheitszeugnis, falls erforderlich
→ Mehr Infos: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit & Veterinärwesen (BLV)
4. Fahrzeuge als Übersiedlungsgut
Falls Sie ein Fahrzeug im Rahmen Ihres Umzugs in die Schweiz überführen, gelten besondere Bedingungen:
- Zulassungsnachweis oder Immatrikulationsbestätigung
- Nachweis: Das Fahrzeug war mindestens 6 Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz
- Zollformular für Übersiedlungsgut (für abgabenfreie Einfuhr)
- Nachweis der bestehenden Kfz-Versicherung
- Frist: Das Fahrzeug muss innerhalb von 12 Monaten in der Schweiz angemeldet werden, sonst entfällt die Steuerfreiheit.
→ Weitere Informationen zur Fahrzeugmitnahme erhalten Sie vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).