Für bestimmte Güter gelten spezielle Zollbestimmungen beim Umzug in die Schweiz. Hier sind die wichtigsten Regelungen:
- Ausstattungsgut (z. B. Heirat & Partnerschaft in der Schweiz)
Falls Sie in die Schweiz ziehen, um zu heiraten und Ihr Partner dort bereits lebt, können Sie Ausstattungsgut zollfrei einführen.
Voraussetzung: Nachweis über die geplante Hochzeit oder bereits bestehende Ehe/Partnerschaft.
Erforderliches Formular: Ausstattungsgut Schweiz – Antrag
Erbschaftsgut (Nachlass & Vererbung)
Erbschaftsgut kann zollfrei eingeführt werden, wenn es durch eine Erbschaft in der Schweiz übernommen wird.
Erforderliche Dokumente:
- Nachweis über die Erbschaft (Testament oder Erbvertrag)
- Nachweis über Wohnsitzverlegung
- Formular für die zollfreie Einfuhr: Erbschaftsgut Schweiz – Antrag
Haustiere mit in die Schweiz nehmen
Haustiere müssen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung angemeldet und registriert werden.
Erforderliche Dokumente:
- Heimtierausweis mit gültigem Tollwut-Impfnachweis
- Mikrochip oder Tätowierung als Identifikation
- Gesundheitszeugnis, falls erforderlich
Weitere Infos: Haustiere in die Schweiz einführen (Link zur offiziellen Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV)
Fahrzeuge als Übersiedlungsgut
Falls Sie ein Fahrzeug im Rahmen Ihres Umzugs in die Schweiz überführen, gelten besondere Bedingunge:
- Fahrzeugausweis (Zulassungsschein): Der originale ausländische Fahrzeugausweis oder eine Immatrikulationsbestätigung.
- Nachweis über die Besitzdauer: Das Fahrzeug muss sich mindestens sechs Monate vor dem Umzug in Ihrem Besitz befunden haben.
- Zollanmeldung für Übersiedlungsgut: Das offizielle Formular für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut, welches beim Grenzübertritt vorgelegt werden muss.
- Gültige Kfz-Versicherung: Ein Nachweis über Ihre bestehende Fahrzeugversicherung.
Zusätzliche Informationen & Fristen:
Ihr Fahrzeug muss innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr in der Schweiz immatrikuliert werden. Nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie es nicht mehr mit ausländischen Kennzeichen fahren.
Weitere Details zur Fahrzeugmitnahme und -anmeldung erhalten Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).