Ummelden in Freiburg nach dem Umzug: Frist, Unterlagen, Termine

Wer in Freiburg eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Hier finden Sie die kompakte Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung mit Unterlagen, Online‑Optionen, häufigen Fragen und einer praktischen Checkliste.
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Was bedeutet „Ummelden“ in Freiburg?

  • Neu nach Freiburg gezogen → Anmeldung der Wohnung in Freiburg.
  • Umzug innerhalb Freiburgs → Ummeldung auf die neue Adresse.
  • Zweitwohnsitz → Nebenwohnung anmelden (ggf. Zweitwohnungssteuer beachten).
Frist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug. Verspätungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

  • Personalausweis oder Reisepass jeder anzumeldenden Person
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter/der Hausverwaltung; ohne diese ist die Anmeldung nicht möglich)
  • bei Familien/Kindern: Ausweise/ggf. Geburtsurkunden; Sorgerechts‑/Vollmachtsunterlagen, falls eine Person für andere mitanmeldet
  • ggf. weitere Nachweise (z. B. bei Nebenwohnung/Ehestatus)
Wohnungsgeberbestätigung: Enthält u. a. Adresse, Einzugsdatum, Name des Wohnungsgebers und Unterschrift. Viele Vermieter nutzen ein städtisches Musterformular.
Yanik Melber – Geschäftsführer von Zenith Umzüge

Schritt‒für‒Schritt: So melden Sie sich in Freiburg an

  1. Einzugsdatum notieren Das Datum, an dem Sie tatsächlich eingezogen sind, ist maßgeblich für die 2‑Wochen‑Frist.
  2. Unterlagen sammeln Ausweis(e), Wohnungsgeberbestätigung, ggf. Nachweise für weitere Haushaltsmitglieder.
  3. Anmeldung durchführen A) Online‑Anmeldung (eWA) · Mit Online‑Ausweisfunktion (eID) können Sie die Anmeldung digital erledigen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie Adressaufkleber für Ausweise per Post. B) Persönlich vor Ort im Bürgeramt/den Ortsverwaltungen · Termin buchen, Unterlagen mitbringen, Anmeldeformular vor Ort ausfüllen/abgeben.
  4. Adressdaten in Ausweisen aktualisieren Beim Personalausweis wird ein Adressaufkleber angebracht und der Chip aktualisiert. Für den Reisepass wird die Wohnortänderung nachgetragen.
  5. Bescheinigung aufbewahren Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung – wichtig für Bank, Versicherung, Kfz, Schule/Kitaplatz u. a.

Nach der Anmeldung: Wichtige Folge‑To‑dos

  • Rundfunkbeitrag: Adresse online ändern (Beitragsnummer bereithalten)
  • Kfz‑Papiere: Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen – möglichst zeitnah
  • Verträge: Strom/Gas/Internet/Versicherungen/Bank informieren
  • Ausweis/Reisepass: Adressaufkleber prüfen; bei eID ggf. PIN bereithalten

Nächster Schritt: Wir richten Ihre Halteverbotszone ein

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Quellen/Stand
  • Bundesmeldegesetz (2‑Wochen‑Frist; An‑/Abmeldung)
  • Stadt Freiburg – Wohnungsgeberbestätigung / Musterformular
  • Stadt Freiburg – Personalausweis: Adresse ändern (Adressaufkleber)
  • Personalausweisportal – eID & elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
  • Rundfunkbeitrag – Daten/Adresse ändern
  • Stadt Freiburg – Kfz: Adressänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I Hinweis: Keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig recherchiert; Änderungen an Verfahren/Online‑Diensten jederzeit möglich.
FAQ

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

In unserem FAQ beantworten wir häufige Fragen offen, ehrlich und auf den Punkt.
Wie streng ist die 2‑Wochen‑Frist?
Die Frist läuft ab Einzug. Wer sich deutlich verspätet, riskiert ein Bußgeld. Bei Terminengpässen: Online‑Anmeldung nutzen oder frühzeitig Termin vereinbaren.
Brauche ich die Wohnungsgeberbestätigung immer?
Ja. Ohne Bestätigung des Wohnungsgebers ist die Anmeldung nicht möglich. Das Formular stellt in der Regel der Vermieter/Hausverwalter zur Verfügung.
Muss die ganze Familie persönlich erscheinen?
Häufig kann eine volljährige Person den Haushalt mit Vollmacht vertreten. Prüfen Sie die Hinweise im Termin‑/Online‑Prozess und bringen Sie ggf. die Vollmacht mit.
Was kostet das Ummelden?
Die Anmeldung als solche ist in der Regel gebührenfrei. Die Adressänderung im Personalausweis (Adressaufkleber) ist gebührenfrei; Sonderfälle können abweichen.
Ich ziehe ins Ausland – muss ich mich abmelden?
Ja, Abmeldung vor Auszug bzw. spätestens zwei Wochen nach Auszug. Für Umzüge innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnsitz.